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Unsere Schulungen
Gut geschulte Mitarbeitende sind der Schlüssel zu Lebensmittelsicherheit und Vertrauen bei Gästen.
Folgebelehrung nach §42/43 IfSG
Pflicht für alle Mitarbeitenden
Auffrischung alle 2 Jahre
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Hygienebelehrung gem. § 4 LMHV
Regelmäßige Schulung
Rechtlich abgesichert
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