Unsere Schulungen

Gut geschulte Mitarbeitende sind der Schlüssel zu Lebensmittelsicherheit und Vertrauen bei Gästen.

Folgebelehrung

Folgebelehrung nach §42/43 IfSG

  • Pflicht für alle Mitarbeitenden
  • Auffrischung alle 2 Jahre
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Hygienebelehrung gem. § 4 LMHV

  • Regelmäßige Schulung
  • Rechtlich abgesichert
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Hygienebelehrung